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   OLG Frankfurt, 05.01.2012 - 20 W 242/11   

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https://dejure.org/2012,7616
OLG Frankfurt, 05.01.2012 - 20 W 242/11 (https://dejure.org/2012,7616)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.01.2012 - 20 W 242/11 (https://dejure.org/2012,7616)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Januar 2012 - 20 W 242/11 (https://dejure.org/2012,7616)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs nach Eintragung eines Erben als Eigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs nach Eintragung eines Erben als Eigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermutungswirkung des § 891 gilt auch für Grundbuchamt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 784
  • NZM 2012, 577
  • FGPrax 2012, 100
  • FamRZ 2012, 1831
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 11/05

    Umfang der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2012 - 20 W 242/11
    Vielmehr wird die Vermutungswirkung erst durch den vollen Beweis des Gegenteils außer Kraft gesetzt (vgl. BGH NJW-RR 2006, 662 f.).
  • OLG München, 07.11.2011 - 34 Wx 400/11

    Grundbucheintragung: Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs bei Zweifel an der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2012 - 20 W 242/11
    Auf der Grundlage dieser Erwägung kann aber ein Eintragungsantrag nur dann abgelehnt werden, wenn feststeht, dass allein ein Erwerb kraft guten Glaubens in Betracht kommen würde, denn dies würde voraussetzen, dass die Vermutung des § 891 BGB bereits widerlegt und deshalb das Grundbuch bereits unrichtig ist (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 1997, 127 f.; OLG München, Beschluss vom 07. November 2011 - 34 Wx 400/11 - dok. bei Juris).
  • OLG Frankfurt, 25.01.1991 - 20 W 523/89

    Vermutung der unbeschränkten Verfügungsbefugnis einer Vorerbin bei Eintragung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2012 - 20 W 242/11
    Das Grundbuchamt darf sich deshalb über die Vermutungswirkung des § 891 BGB erst dann hinwegsetzen, wenn ihm Tatsachen bekannt oder - wenn auch nicht in der strengen Form des § 29 GBO - nachgewiesen sind, welche die Unrichtigkeit zweifelsfrei ergeben (vgl. Palandt/Bassenge, a.a.O., § 891 Rn. 10; Demharter, a.a.O., Anh. Zu § 13 Rn. 16 m.w.N.; OLG Zweibrücken FGPrax 1997, 127; OLG Frankfurt RPfleger 1991, 361).
  • BayObLG, 08.03.1990 - BReg. 2 Z 17/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2012 - 20 W 242/11
    Auf die Grundsätze, die die Rechtsprechung für die Eintragung einer Rechtsänderung im Verhältnis zwischen einem (möglicherweise geschäftsunfähigen) Veräußerer und dem Erwerber aufgestellt hat (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1990, 721 und Rpfleger 1992, 152), kann demgegenüber wegen der rechtlich anderen Ausgangslage hier nicht abgestellt werden (vgl. OLG München a.a.O.).
  • BayObLG, 15.10.1991 - BReg. 2 Z 134/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2012 - 20 W 242/11
    Auf die Grundsätze, die die Rechtsprechung für die Eintragung einer Rechtsänderung im Verhältnis zwischen einem (möglicherweise geschäftsunfähigen) Veräußerer und dem Erwerber aufgestellt hat (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1990, 721 und Rpfleger 1992, 152), kann demgegenüber wegen der rechtlich anderen Ausgangslage hier nicht abgestellt werden (vgl. OLG München a.a.O.).
  • OLG Celle, 27.08.2018 - 18 W 42/18

    Voraussetzungen der auf einen Miteigentumsanteil beschränkten Teillöschung einer

    (b) Selbst mit Blick auf einen möglichen Übergang der Grundschuld nach § 1173 Abs. 2, § 1192 Abs. 1 BGB auf die Beteiligte zu 2 - infolge Zahlung auf die Grundschuld - soweit diese auf dem Miteigentumsanteil des Beteiligten zu 1 lastet, dürfte das Grundbuchamt, ohne dass ihm ein solches nachgewiesen oder anderweitig bekannt ist, wegen der gesetzlichen Vermutungswirkung des § 891 Abs. 1 BGB einen Löschungsantrag nicht ablehnen (Vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 3 W 180/96, juris Rn. 16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Januar 2012 - 20 W 242/11, juris Rn. 14 ff.).
  • OLG München, 06.05.2016 - 34 Wx 404/15

    Die Löschungsbewilligung für ein Gesamtgrundpfandrecht umfasst im Zweifel auch

    Solange aber der bewilligende Gläubiger als Berechtigter im Grundbuch eingetragen ist, greift die gesetzliche Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB, die auch für das Grundbuchamt gilt (OLG Frankfurt FGPrax 2012, 100).
  • OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15

    Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich

    Zudem sei es nicht zwingend offenkundig im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO, dass die Ausschlagungsfrist noch nicht abgelaufen ist, da nicht immer ohne tatsächliche Ermittlungen feststünde, wann die erforderliche Kenntnis nach § 1944 Abs. 2 Satz 1 BGB bestand (L. Böttcher ZEV 2009, 577/580; ähnlich OLG Frankfurt FGPrax 2012, 100/101 zur Frage, ob durch die Ausschlagungserklärung die Vermutung des § 891 BGB widerlegt wird).
  • OLG München, 04.08.2015 - 34 Wx 117/15

    Berichtigungsbewilligung und Unrichtigkeitsnachweis als einheitlicher

    Überdies wäre die gesetzliche Vermutung des § 891 BGB, die auch für das Grundbuchamt gilt (Palandt/Bassenge BGB 74. Aufl. § 891 Rn. 1 m. w. N.) und deren Widerlegung den vollen Beweis der Unrichtigkeit verlangt (z. B. OLG Frankfurt FGPrax 2012, 100; OLG Celle FGPrax 2012, 189), nicht schon durch die schlüssige Darlegung zur Unrichtigkeit der Eigentümereintragung und die Vorlage der Berichtigungsbewilligung zerstört.
  • OLG Köln, 22.05.2013 - 2 Wx 94/13

    Vermutung der Richtigkeit des Grundbuchs gilt auch für das Grundbuchamt

    Das Grundbuchamt muss in diesem Fall Tatsachen kennen, welche ihm die sichere Überzeugung vermitteln, dass die gesetzliche Vermutung der Wahrheit widerspricht (st. Rspr., vgl. etwa Senat, MittRhNotK 1983, 52 f. [juris-Rz. 3]; BayObLG, NJW-RR 1989, 718 [juris-Rz. 10]; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2012, 784 [juris-Rz. 15]; OLG München, DNotZ 2012, 298 [juris-Rz. 11]; ebenso Demharter, GBO, 28. Aufl. 2012, § 19 Rdn. 59; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl. 2013, § 891 Rdn. 10).
  • OLG Köln, 29.05.2013 - 2 Wx 94/13

    Zur Mitwirkung des Grundbuchamtes beim gutgläubigen Erwerb durch

    Das GBA muss in diesem Fall Tatsachen kennen, welche ihm die sichere Überzeugung vermitteln, dass die gesetzliche Vermutung der Wahrheit widerspricht (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Mitt-RhNotK 1983, 52 F. [juris-Rz. 3]; BayObLG NJW-RR 1989, 718 [juris-Rz. 10] = DNotZ 1990, 739 ; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2012, 784 [juris-Rz. 15]; OLG München DNotZ 2012, 298 [juris-Rz. 11]; ebenso Demharter, GBO, 28. Aufl. 2012, § 19 Rn. 59; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl. 2013, § 891 Rn. 10).
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